6.5 Atemschutzüberwachung
Folgende Einsatzgrundsätze sind bei der Atemschutzüberwachung zu beachten:
- Bei jedem Einsatz/Übung ist eine Atemschutzüberwachung durchzuführen
- Verantwortlich für die Überwachung ist der jew. Einheitsführer (GF)
- Der GF kann durch geeignete Person unterstützt werden, diese muss die Grundsätze der AS-Überwachung kennen
- Die AS-Überwachung hat den Trupp nach 1/3 und 2/3 der Einsatzzeit auf die Beachtung der Behälterdrücke hinzuweisen und diese abzufragen
- Festzuhalten sind in der AS-Überwachung
– Name und Uhrzeiten (Start, 1/3-/2/3-Einsatzzeit, Erreichen Einsatzziel, Rückzug)
– Einsatzauftrag und Einsatzziel
– aktuelle Position
Zur Überwachung und Dokumentation steht neben den Pölz-Überwachungsboxen, an denen sich die Atemschutzgeräteträger mit den von Ihnen mitgeführten Chips an- und abmelden, nachfolgender Dokumentationsbogen zur Verfügung, welcher in den Transporttaschen der Überwachungsboxen hinterlegt ist.

Atemschutznotfall
Folgende Einsatzgrundsätze sind bei einem Atemschutznotfall zu beachten:
- Der Einsatz von Notsignalgebern ist zu empfehlen – EINSCHALTEN!
- Notfallmeldung muss im Fall der Fälle per Handfunkgerät abgesetzt werden
>> Notruf-Funktion nutzen (Mikrofon ist für ca. 1 Minute bzw. bis zum Drücken der Sendetaste freigeschaltet ohne die Sendetaste benutzen zu müssen) - Die Notfallmeldung beginnt und endet mit der dreimaligen Wiederholung des Kennworts MAYDAY.
- Die Meldung muss Funkrufname, Standort, Lage enthalten.
- Beispiel:
Mayday Mayday Mayday!
Hier Angriffstrupp Meyer/Huber;
Standort im 2. OG Treppenhaus;
Atemschutzträger umgeknickt, vermutlich Fuß gebrochen, benötigen Unterstützung;
Mayday Mayday Mayday! - Wenn eine Notfallmeldung abgesetzt worden ist, ist der Funkverkehr auf das nötigste zu reduzieren (Gruppenführer/Einsatzleiter; Sicherungstrupp;…)!
Seite 31