6.5 Atemschutzüberwachung

Folgende Einsatzgrundsätze sind bei der Atemschutzüberwachung zu beachten:

  • Bei jedem Einsatz/Übung ist eine Atemschutzüberwachung durchzuführen
  • Verantwortlich für die Überwachung ist der jew. Einheitsführer (GF)
  • Der GF kann durch geeignete Person unterstützt werden, diese muss die Grundsätze der AS-Überwachung kennen
  • Die AS-Überwachung hat den Trupp nach 1/3 und 2/3 der Einsatzzeit auf die Beachtung der Behälterdrücke hinzuweisen und diese abzufragen
  • Festzuhalten sind in der AS-Überwachung
    – Name und Uhrzeiten (Start, 1/3-/2/3-Einsatzzeit, Erreichen Einsatzziel, Rückzug)
    – Einsatzauftrag und Einsatzziel
    – aktuelle Position

Zur Überwachung und Dokumentation steht neben den Pölz-Überwachungsboxen, an denen sich die Atemschutzgeräteträger mit den von Ihnen mitgeführten Chips an- und abmelden, nachfolgender Dokumentationsbogen zur Verfügung, welcher in den Transporttaschen der Überwachungsboxen hinterlegt ist.

Atemschutznotfall

Folgende Einsatzgrundsätze sind bei einem Atemschutznotfall zu beachten:

  • Der Einsatz von Notsignalgebern ist zu empfehlen – EINSCHALTEN!
  • Notfallmeldung muss im Fall der Fälle per Handfunkgerät abgesetzt werden
    >> Notruf-Funktion nutzen (Mikrofon ist für ca. 1 Minute bzw. bis zum Drücken der Sendetaste freigeschaltet ohne die Sendetaste benutzen zu müssen)
  • Die Notfallmeldung beginnt und endet mit der dreimaligen Wiederholung des Kennworts MAYDAY.
  • Die Meldung muss Funkrufname, Standort, Lage enthalten.
  • Beispiel:
    Mayday Mayday Mayday!
    Hier Angriffstrupp Meyer/Huber;
    Standort im 2. OG Treppenhaus;
    Atemschutzträger umgeknickt, vermutlich Fuß gebrochen, benötigen Unterstützung;
    Mayday Mayday Mayday!
  • Wenn eine Notfallmeldung abgesetzt worden ist, ist der Funkverkehr auf das nötigste zu reduzieren (Gruppenführer/Einsatzleiter; Sicherungstrupp;…)!

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