6.3 Pflichttermine für Atemschutzgeräteträger
Folgende Pflichttermine bzw. Pflichtveranstaltungen sind von den Atemschutzgeräteträgern zu absolvieren:
- 1x Jährlich: Belastungsübung in einer Atemschutz-Übungsanlage
- 1x Jährlich: Einsatzübung / Einsatz unter Atemschutz in einer takt. Einheit
- 1x Jährlich: Einsatzübung / Einsatz unter CSA in einer takt. Einheit
- 1x Jährlich: Atemschutzunterweisung gem. FwDV 7, FwDV 2 und GUV-V C53
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