6.3 Pflichttermine für Atemschutzgeräteträger

Folgende Pflichttermine bzw. Pflichtveranstaltungen sind von den Atemschutzgeräteträgern zu absolvieren:

  • 1x Jährlich: Belastungsübung in einer Atemschutz-Übungsanlage
  • 1x Jährlich: Einsatzübung / Einsatz unter Atemschutz in einer takt. Einheit
  • 1x Jährlich: Einsatzübung / Einsatz unter CSA in einer takt. Einheit
  • 1x Jährlich: Atemschutzunterweisung gem. FwDV 7, FwDV 2 und GUV-V C53

Seite 29