Die nachfolgende Unterweisung erfolgt auf Anforderungen der DGUV. Die Feuerwehr Garching/Alz betreibt nicht eigenständig Ladekräne. Jedoch wurden einige Kameraden der Feuerwehr Garching/Alz in der Bedienung und Handhabung von Ladekränen geschult, um ggf. im Einsatzfall die Maschinen des örtlichen Bauhofs nutzen zu können. Daraus resultiert nach der Erstunterweisung eine Auffrischungspflicht bzw. Wiederholungsschulung, welche mit diesem E-Learning angeboten wird.

Die Erstunterweisung bzw. Einweisung in die Fahrzeuge und Geräte des örtlichen Bauhofs erfolgte durch den Betreiber, die Gemeinde Garching an der Alz bzw. durch eine vom Betreiber beauftragte Person.

Diese Unterweisung wurde auf Grundlage nachfolgender Vorschriftenwerke der DGUV erstellt. Diese sind auf den Webseiten der DGUV einzusehen und nachzulesen.

  • DGUV 309-003 (BGG921) – Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern
  • DGUV Vorschrift 52 – Unfallverhütungsvorschrift Krane
  • DGUV 214-002 (BGI610) Sicherer Betrieb von LKW Ladekranen
  • DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8 Betreiben von Arbeitsmitteln
  • DGUV 209-013 (BGI566) Anschläger

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