
- Nicht ohne Ausbildung und Fahrauftrag fahren
- Jährliche (Wiederholungs-) Unterweisung absolvieren
- Enganliegende Kleidung und ggf. pers. Schutzausrüstung tragen (Festes Schuhwerk, ggf. Helm, Handschuhe, …)

- Sichtprüfung und Funktionsprüfung bei Verwendung vor der ersten Fahrt
> Bei festgestellten Mängeln Kommandant und/oder Gerätewarte informieren; Fahrzeug nicht benutzen und ggf. außer Betrieb nehmen - Absteigen: Nicht abspringen, auf Unebenheiten achten, Fußtritt und Handgriff benutzen
- Gurt anlegen bzw. Tür schließen

- Freie Sicht gewährleisten, ggf. Rückwärts fahren
- Beim Befahren von Schrägen Last immer bergseitig führen
- Gurt anlegen bzw. Tür schließen
- Fahren nur mit gesenkter Last (Kippgefahr)

- Bodenfreiheit der Gabel beim Fahren beachten
- Einhaltung der gültigen Verkehrsregeln, insbesondere in Bezug auf die Geschwindigkeit
- Vorgeschriebene Verkehrswege nutzen, dabei besonders auf Fußgänger achten sowie auf Hindernisse wie Türen und Tore; Öffentliche Verkehrsflächen vermeiden
- Insbesondere bei unübersichtlichen Stellen bzw. schlecht einsehbaren Ecken und Kurven vorsichtig fahren; mit „Gegenverkehr“ bzw. Fußgängern rechnen

- Einsatz mit (dafür vorgesehener und zugelassener) Arbeitsbühne nur in Ausnahmefällen und nur wenn
– vom Staplerhersteller ausdrücklich vorgesehen oder
– ein positives Sachverständigengutachten zur Standsicherheit vorliegt - Hochheben nur mit geeigneter und zugelassener Arbeitsbühne bei stehendem Stapler
- Mitnahme von Personen nur bei Vorhandensein von separatem, dafür vorgesehenen Sitz mit Gurt und Festhaltemöglichkeit

- Gabeln auf dem Boden absetzen
- Ggf. mit Handbremse gegen Wegrollen sichern
- Schlüssel abziehen
- Keine Fluchtwege verstellen, keine Feuerlöscher verdecken