• Nicht ohne Ausbildung und Fahrauftrag fahren
  • Jährliche (Wiederholungs-) Unterweisung absolvieren
  • Enganliegende Kleidung und ggf. pers. Schutzausrüstung tragen (Festes Schuhwerk, ggf. Helm, Handschuhe, …)
  • Sichtprüfung und Funktionsprüfung bei Verwendung vor der ersten Fahrt
    > Bei festgestellten Mängeln Kommandant und/oder Gerätewarte informieren; Fahrzeug nicht benutzen und ggf. außer Betrieb nehmen
  • Absteigen: Nicht abspringen, auf Unebenheiten achten, Fußtritt und Handgriff benutzen
  • Gurt anlegen bzw. Tür schließen
  • Freie Sicht gewährleisten, ggf. Rückwärts fahren
  • Beim Befahren von Schrägen Last immer bergseitig führen
  • Gurt anlegen bzw. Tür schließen
  • Fahren nur mit gesenkter Last (Kippgefahr)
  • Bodenfreiheit der Gabel beim Fahren beachten
  • Einhaltung der gültigen Verkehrsregeln, insbesondere in Bezug auf die Geschwindigkeit
  • Vorgeschriebene Verkehrswege nutzen, dabei besonders auf Fußgänger achten sowie auf Hindernisse wie Türen und Tore; Öffentliche Verkehrsflächen vermeiden
  • Insbesondere bei unübersichtlichen Stellen bzw. schlecht einsehbaren Ecken und Kurven vorsichtig fahren; mit „Gegenverkehr“ bzw. Fußgängern rechnen
  • Einsatz mit (dafür vorgesehener und zugelassener) Arbeitsbühne nur in Ausnahmefällen und nur wenn
    – vom Staplerhersteller ausdrücklich vorgesehen oder
    – ein positives Sachverständigengutachten zur Standsicherheit vorliegt
  • Hochheben nur mit geeigneter und zugelassener Arbeitsbühne bei stehendem Stapler
  • Mitnahme von Personen nur bei Vorhandensein von separatem, dafür vorgesehenen Sitz mit Gurt und Festhaltemöglichkeit
  • Gabeln auf dem Boden absetzen
  • Ggf. mit Handbremse gegen Wegrollen sichern
  • Schlüssel abziehen
  • Keine Fluchtwege verstellen, keine Feuerlöscher verdecken